Von der Insel 3

Dem Reisenden, der den Flughafen Stansted verlassen möchte – und ehrlich betrachtet gibt es keinen Grund zu bleiben – steht nur eine Straße offen, die Autobahn M111. Und glücklich ist derjenige, der nicht mit einem Pferd oder einer Kutsche ankommt, denn diesen Gefährten wird an der Flughafenausfahrt dieser einzige Ausweg mit eindeutiger Beschilderung versperrt. Wer hoch zu Roße oder auf mit einer Droschke unterwegs ist, darf nicht vom Flugplatz scheiden.
Weit hergeholt? Mit Sicherheit, aber eben auch wahr. Ausgerechnet in England – dem Mutterland der sanften Hinweise – trifft den Pferdenarr ein Verbotsschild mit einer Vehemenz, die selbst die Autobahnbrücke in Leverkusen von fehlgeleiteten Lastwagen befreien würde. Und das in einem Land, welches die direkte Verneinung und das Verbot scheut wie der Teufel das Weihwasser. Bleiben wir bei dem Beispiel der Leverkusener Brücke. Stünde die, was der liebe Gott verhüten möge, in England, dann wäre dort anstelle des Verbotes ein schlichter Hinweis angebracht: „Für Schwerverkehr nicht geeignet“. Und dieser Hinweis würde absolut jeden Lasterfahrer von der Brücke fernhalten.
Warum aber dann die ungewöhnlich eindeutige Beschilderung am Flughafenausgang? Und warum ausgerechnet gegen Pferde und Kutschen gerichtet? Ich sehe ja ein, dass die M111 für Ausritte denkbar ungeeignet ist, aber das gilt für nahezu alle Autobahnen in London und bisher konnte ich an keiner anderen Auffahrt ähnliche Schilder entdecken. Es muss also etwas anderes dahinterstecken.
Es könnte am britischen Rechtssystem liegen, das auf Präzedenzfällen beruht die manchmal seit mehreren Jahrhunderten Gültigkeit besitzen. Vielleicht klagte 1783 ein britischer Bürger darauf, dass ein öffentlicher Hafen jederzeit mit der Kutsche erreichbar sein muss, und bekam damit Recht? Dieses Recht verlor niemals die Gültigkeit und natürlich ist auch ein Flughafen als Hafen zu bewerten. Also darf die Verwaltung keinen Kutschenfahrer daran hindern, zum Flugfeld zu kutschieren. Ein findiger Beamter kommt auf die Idee diesen Gefährten dann die Rückfahrt zu untersagen, davon hatte der Richter im Jahr 1783 nicht gesprochen. Eine elegante Lösung des Dilemmas! Welcher Kutscher möchte sein Gefährt zum Flughafen fahren, wenn er es dann nicht wieder zurückbekommt, von den Preisen für das Parken in Stansted einmal abgesehen.
Zugegeben, meine Erklärung ist reichlich konstruiert, aber das ist in England kein Problem. Sie besitzt aber einen anderen, viel größeren Haken: Ein solches Vorgehen erscheint unfair gegenüber den Reitern und Kutschern. Und unfairen Umgang kann es nicht geben – schon gar nicht für Pferdebesitzer – dafür sind „Fair Play“ und Reiten im Inselstaat ein viel zu hohes kulturelles Gut.
In der Not bitte ich meine Kollegen um Hilfe: Wozu dienen die Schilder, die obendrein noch nagelneu in der Sonne glänzen? Und warum strotzen sie so von deutscher Direktheit? Zunächst bekomme ich nur ausweichende Antworten, was aber meine Neugierde nur steigert. Also entschließe ich mich zum Äußersten und dränge einen der Kollegen so lange in die Ecke, bis er der Antwort nicht mehr ausweichen kann: „You know, at the airport we do have quite some travellers“.
Soweit kann ich ihm folgen, das mit den Reisenden soll an Flughäfen zuzeiten vorkommen. Ich lehne mich zurück und warte auf den Rest der Erklärung, doch sie kommt nicht. Nach einer langen Pause empfindet der Kollege offensichtlich Mitleid mit mir und meinem hilflosen Blick: „I mean THESE travellers, mainly in the winter“. Langsam geht mir ein Licht auf, und die Suche im Onlinewörterbuch bestätigt meine Vermutung: Bei den Reisenden handelt sich um Zigeuner, die gerne rund um den Flughafen ihr Winterquartier aufschlagen.

 

(der dritte und vorerst letzte Teil der Inseltrilogie, so den Teilen eins und zwei geht es hier:

https://koelnerzeilen.wordpress.com/2013/08/19/von-der-insel-teil-2/

https://koelnerzeilen.wordpress.com/2013/07/12/von-der-insel-1/   )